Sprachalarmierungsanlagen

Durch den Einsatz einer Sprachalarmierungsanlage (SAA) ist es möglich im Gefahrenfall Informationen akustisch an Besucher und Beschäftigte größerer Gebäudekomplexe weiterzugeben, um diese schnell und sicher aus einem Gefahrenbereich zu evakuieren.

Bei der Planung einer SAA nach DIN 14675 und VDE 0833-4 müssen Alarmierungskonzepte umgesetzt werden.

Ein wesentlicher Teil ist hierbei den erforderlichen Funktionserhalt der Alarmierung sicherzustellen und das Lautsprechernetz entsprechend auszulegen.

Ebenso wichtig ist es, die vorgegebenen Grenzwerte für die Sprachverständlichkeit zu erreichen bzw. zu übertreffen, damit im Alarmierungsfall die Ansagen entsprechend klar und deutlich aufgenommen werden können.

Wir planen gemeinsam mit Ihnen Ihre SAA und setzen diese termin- und normgerecht um.